Allgemeine Geschäftsbedingungen

Punkt die Agentur GmbH

Stand 07/2019

1. Geltungsbereich

(1) Alle Leistungen, die Punkt die Agentur GmbH (im folgenden Agentur genannt) für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt die Agentur nicht an, auch wenn die Agentur diesen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht, es sei denn, die Agentur hat mit dem Kunden etwas Anderes schriftlich vereinbart.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge des Kunden aus laufender Geschäftsbeziehung. Sie gelten ausschließlich für Vertragsbeziehungen mit Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

2. Zustandekommen von Verträgen

(1) Die Angebote von der Agentur sind freibleibend.

(2) Hat die Agentur auf Wunsch des Kunden einen Kostenvoranschlag erteilt, so kommt der Vertrag durch eine Freigabe des Kostenvoranschlags durch den Kunden zustande. Eine solche Freigabe kann auch in der Beauftragung von der Agentur durch den Kunden in Kenntnis des Kostenvoranschlags liegen.

3. Leistungsumfang

(1) Allgemein: Der von der Agentur geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.

(2) Erstellung und Pflege von Internetpräsenzen. Dies umfasst, ohne abschließend zu sein, insbesondere die Aktualisierung/Pflege, Analyse/Konzeption Gestaltung, Programmierung sowie Implementierung einer Website, auch für mobile Endgeräte. Im Besonderen wird dies im Angebot je nach gewünschtem Leistungsumfang spezifiziert

(3) Die Vereinbarung von Änderungen und Erweiterungen der Leistungen von der Agentur bedarf der schriftlichen Zustimmung von der Agentur.

(4) Kommt bei vereinbarten erweiterten Leistungen keine gesonderte Vergütungsabrede zustande, so gelten die jeweils gültige Agentur-Preisliste von der Agentur sowie die in Zif. 9 beschriebenen Grundsätze.

4. Bereitgestellte Daten, Programme und Inhalte

(1) Die von der Agentur im Rahmen der Auftragsabwicklung zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Agentur oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.

(2) Die Agentur haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Paketkomponenten nur im Rahmen der Haftungsregel nach Zif. 14. Die Agentur ist für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern der Agentur liegen, nicht verantwortlich und kann keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen (insbesondere rechts extremistischen)oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte im Rahmen der Agentur-Auftragsbearbeitung nicht gestattet. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

(4) Die Agentur ist berechtigt, unter Zif. 4 Abs. 3 beschriebenen Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu löschen bzw. zu blockieren. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist die Agentur berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

(5) Für alle produzierten und veröffentlichten Inhalte ist der Kunde jeweils selbst verantwortlich. Eine generelle Überprüfung oder Überwachung dieser Inhalte wird von der Agentur nicht durchgeführt.

5. Lieferfristen und Termine, Kundeninformationen und -bestellungen

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, sind Liefer- und Leistungsfristen und Termine unverbindlich.  Für Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder wegen mangelnder Mitwirkung des Kunden haftet die Agentur nicht.

(2) Vereinbarte Leistungsfristen beginnen erst dann zu laufen, wenn der Kunde der Agentur alle erforderlichen Informationen für die Ausführung der Leistung zur Verfügung gestellt hat.

(3) Der Kunde haftet, wenn und soweit die von ihm an die Agentur zur Verfügung gestellten Informationen und Beistellungen mit Rechten Dritter belastet sind, die die Agentur die Ausführung oder Erfüllung der vereinbarten Leistungen unmöglich machen oder erschweren.

(4) Der Kunde wird Genehmigungen und Zustimmungen so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf von der Agentur und deren Lieferanten und Subunternehmen und damit die Realisierung der Werbemaßnahme, nicht beeinträchtigt wird. Etwaige durch nicht rechtzeitig erteilte oder verweigerte Genehmigungen oder Zustimmungen entstehende Mehrkosten und dadurch verursachte Qualitäts- und Fristenrisiken trägt der Kunde.

6. Vertraulichkeit von Kundendaten und Kundeninformationen

Die Agentur wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen Daten und Unterlagen des Kunden, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer eines Projektes hinaus, längstens jedoch für eine Dauer von 5 Jahren nach  Beendigung des jeweils betroffenen Auftrags.

7. Beauftragung Dritter

(1) Zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten darf sich die Agentur auch der Hilfe Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen.

(2) Setzt die Agentur auf Wunsch des Kunden bestimmte Dritte für solche Arbeiten ein, steht die Agentur für die Qualität der Leistungen dieser Dritten gegenüber dem Kunden nicht ein.

8. Abnahme/Fertigstellung

(1) Änderungen nach Abnahme der Konzeption bzw. der Gestaltung sind kostenpflichtig. Die von der Agentur zu erbringende Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht das Werk innerhalb von 10 Werktagen nach dem Zeitpunkt abnimmt, an dem es ihm sowohl übergeben als auch von der Agentur als abnahmefähig bezeichnet wurde. Es gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde ein abnahmereifes Werk vorbehaltlos zu nutzen beginnt.

(2) Internetpräsenz (Website)

(a) Zwischen Übergabe einer von der Agentur erstellten Internetpräsenz und deren verbindlicher Abnahme wird dem Kunden die Möglichkeit zur Überprüfung der vereinbarten Funktionen eingeräumt.

(b) Die Agentur wird bei der Überprüfung ermittelte Mängel schnellstmöglich beseitigen. Soweit sie die Abnahme hindern, ist diese erneut durchzuführen.

(c) Die Kunden sind nach Fertigstellung der Internetpräsenz zur Prüfung verpflichtet. Ein aufgetretener Mangel muss innerhalb von 10 Werktagen schriftlich benannt werden. Wird der Mangel nicht schriftlich benannt, gilt die Website als genehmigt. Dasselbe gilt auch, wenn ein Mangel nach der Abnahme auftritt. In diesem Fall wird die Agentur eine Mängelbeseitigung nur gegen Erstattung von entstandenen Aufwänden kostenpflichtig vornehmen.

9. Vergütung

(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, wird für alle Leistungen von der Agentur die Vergütung im Rahmen der vom Kunden angenommenen Angebote vereinbart. Als Kalkulationsgrundlage gelten die zum Zeitpunkt der Leistung aktuellen Vergütungssätze der Agentur-Preisliste von der Agentur.

(2) Sämtliche Vergütungen von der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer, sofern eine solche anfällt.

(3) Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung und Pflege von Internetpräsenzen

(a) Der Kunde ist auch für Kosten verantwortlich, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangsdaten verursachen. Es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Die Nachweispflicht hierfür liegt beim Kunden. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die Pflicht ein automatisch zugeteiltes Passwort sofort bei der ersten Einwahl in den Internet-Service neu zu vergeben. Er stellt der Agentur von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

10. Rechnung/Zahlung

(1) Ist nichts Anderes aufgrund von Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Protokollen vereinbart, ist die Vergütung für Werkaufträge mit der Abnahme und Inrechnungstellung durch die Agentur fällig. Die Vergütung für Dienstleistungen ist jeweils nach Rechnungsstellung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Rechnungen für Fremdaufträge werden dem Kunden unmittelbar nach Anfall in Rechnung gestellt.

(3) Die von der Agentur dem Kunden ausgestellten Rechnungen sind nach Erhalt sofort fällig.

(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Ansprüche des Kunden von der Agentur nicht bestritten oder wenn diese rechtskräftig bestgestellt sind.

(5) Bei begründeter, schlechter Bonität sowie bei größeren Auftragssummen behalten wir uns vor, Teilrechnungen zur Vorkasse bzw. nach Auftragsfortschritt zu stellen.

11. Kündigungen/Stornierungen

(1) Stornierungen von Aufträgen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von der Agentur.

(2) Kündigungen nach § 649 BGB durch den Kunden sind bei Werkleistungen zulässig, jedoch hat der Kunde dann insbesondere auch diejenigen Aufwendungen zu tragen, die der Agentur durch Abschlüsse von Verträgen mit Dritten ohne Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den gekündigten Auftrag entstehen.

12. Rechte an von der Agentur erstellten Leistungen

(1) Ist der Kunde nicht in Zahlungsverzug, ist er berechtigt, die ihm überlassenen Leistungen auch schon vor Entrichtung der Vergütung für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem jeweiligen Auftrag nicht nur mit einem unwesentlichen Betrag in Verzug ist.

(2) Die Nutzungsrechte für Entwürfe, die von der Agentur im Rahmen eines vom Kunden beauftragten Projekts erarbeitet, vom Kunden aber verworfen werden, bleiben grundsätzlich bei der Agentur. Das Gleiche gilt für Leistungen, die die Agentur im Rahmen eines vom Kunden initiieren Wettbewerbs- oder  Angebotsverfahrens erbringt, für die die Agentur jedoch nicht vergütet wird.

13. Gewährleistung, Mängelansprüche

(1) Mängelansprüche wegen unwesentlicher Mängel, wie z. B. geringe Farbabweichungen, bestehen nicht. Eine Haftung für geringe Farbabweichungen ist ferner dann ausgeschlossen, wenn der Kundenauftrag einen Andruck oder Analog-Proof nicht vorsieht oder bei weiterverarbeitenden Dritten (wie z. B. Internetdruckereien) nicht mehr geschäftsüblich ist.

(2) Von der Agentur gelieferte Leistungsergebnisse hat der Kunde, sofern er Kaufmann ist, unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls aber vor einer Weiterverarbeitung, auf erkennbare Mängel zu überprüfen und hierbei festgestellte eventuelle Mängel unverzüglich spezifiziert in Text- oder Schriftform zu rügen. Später festgestellte Mängel hat der Kunde ebenfalls unverzüglich in Text- oder Schriftform spezifiziert zu rügen. Kunden, die keine Kaufleute sind, haben offensichtliche Mängel binnen zwei Wochen nach Lieferung des Arbeitsergebnisses zu rügen. Kommt der Kunde diesen Obliegenheiten nicht nach, so erlöschen seine hierdurch betroffenen Mängelansprüche.

(3) Die Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist für Mängelansprüche) richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmunen.

(4) Im Falle mangelhafter Leistung ist die Agentur berechtigt, eine kostenlose Nacherfüllung durchzuführen, und zwar nach Wahl von der Agentur durch Nachbesserung oder Neuerstellung des betroffenen Leistungsergebnisses. Das Recht zur Nachbesserung steht der Agentur auch bei Dienstleistungen zu, soweit die Ergebnisse der Dienstleistungen einer Nachbesserung zugänglich sind. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder wird sie von der Agentur verweigert, ist sie dem Kunden unzumutbar, oder kommt die Agentur mit der Nacherfüllung in Verzug, so kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die ihm zustehenden weiteren gesetzlichen Mängelansprüche geltend machen. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gilt Zif. 14.

14. Haftung

(1) Die Haftung für Datenverlust beim Kunden ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Schäden, die bei der Einhaltung zumutbarer Sicherungsmaßnahmen beim Kunden nicht ein getreten wären.

(2) Eine rechtliche Überprüfung der Leistungsergebnisse von der Agentur schuldet die Agentur nicht. Die Agentur übernimmt daher keine Haftung für die wettbewerbs-, geschmacksmuster-, marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit oder Schutzfähigkeit der erstellten Leistung, soweit vertraglich nichts Anderes ausdrücklich bestimmt ist.

(3) Die Agentur haftet dem Kunden im Rahmen eines Auftrages für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes. Die Haftung von der Agentur und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. Pflichten, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf).

(4) Die Haftung von der Agentur im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(5) Der Kunde hält die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Agentur aufgrund von Anweisungen und Beistellungen des Kunden oder aufgrund der rechtlichen Unzulässigkeit der Leistungsergebnisse geltend gemacht werden, es sei denn, die Agentur hätte die Verletzung von Rechten Dritter trotz fehlender Prüfpflicht erkennen müssen oder die Agentur hat sich ausnahmsweise ausdrücklich verpflichtet, für die Leistungsergebnisse rechtlich einzustehen.

(6) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des jeweiligen Schadensersatzanspruchs und der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Kunden von den Anspruchsgründen und der Person des Verletzens. Ohne Rücksicht darauf verjährt der Anspruch auf Schadensersatz in 3 Jahren seit der Verletzungshandlung.

(7) Die gesetzlichen Regelungen nach dem ProdHaftg bei der Verletzung von Leib und Leben bleiben unberührt.

15. Nutzungen der Leistungsergebnisse durch die Agentur (Eigenwerbung, Recht zur Urheberbenennung)

Der Kunde gestattet es der Agentur, die Arbeitsergebnisse von der Agentur oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung des Auftrags – in angemessenem Umfang zu nutzen.

16. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

(1) Alle von der Agentur für den Kunden hergestellten Berichte, Druckunterlagen, Illustrationen, Entwürfe und für das Endprodukt verwendete Daten sind von der Agentur ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufzubewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Unterlagen vernichtet. Die vorgenannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden. Die Kosten der Zusammenstellung von Daten, der Versendung, Verpackung, der Aufbewahrung auf Wunsch des Kunden über die vereinbarte Frist hinaus sowie der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Versicherungen trägt der Kunde.

(2) Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches kann die Agentur sofort vernichten.

(3) Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten gegenüber dem Kunden oder von ihm beauftragter Dritter nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Eine Bearbeitung und Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet. Sollte der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung. Alle von der Agentur dem Kunden zur Verfügung gestellten Datenträger, Dateien und Daten dürfen nur mit Einwilligung von der Agentur verändert werden.

(4) Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers zu erfolgen.

17. Datenschutz

(1) Die Agentur speichert die im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendigen Kundendaten, insbesondere die Firma des Kunden, den Ansprechpartner und die Adresse (inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse).

(2) Die Agentur gewährleistet, dass alle ihr oder von ihr zur Vertragsdurchführung betrauten Dritten bei der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt gewordenen Geschäft- und Betriebsgeheimnisse während der Vertragslaufzeit und nach Vertragslaufzeit geheim bleiben. Besonders sensible Daten sind vom Kunden genauer zu spezifizieren, wenn das Geheimhaltungsbedürfnis nicht offensichtlich ist.

(3) Die Agentur ist berechtigt, die gespeicherten personenbezogenen Kundendaten auch zu Marketingmaßnahmen gegenüber dem Kunden zu verwenden.

(4) Die Agentur ist berechtigt, die gespeicherten personenbezogenen Kundendaten zur methodischen Nutzung, zum Betreiben der kundenbezogenen Anwendungen und zur Optimierung der ebenfalls kundenbezogenen Dienstleistungen zu verwenden. Soweit dies für die inhaltliche Ausgestaltung, Pflege und Verbesserung des im Vertragsverhältnis relevanten Inhalts (Bestandsdaten) erforderlich ist.

18. Schriftformklausel

Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Verträgen sind schriftlich zu vereinbaren; dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

19. Anwendbares Recht

Für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit den Verträgen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit den Verträgen ist Kandel in der Pfalz, wenn der Kunde Kaufmann ist. Die Agentur kann jedoch den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmunen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Verträge unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verträge im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungswerden die Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt.